Ein großer Aufschrei. Allgemeines Entsetzen. Viele Fragen.
Damit kann man grob beschreiben, welches Feedback ich auf meinen ersten Blogartikel bekommen habe. Hintergrund war die Bekanntgabe des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 über Änderungen zu der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der EU-Kommission im Amtsblatt am 19.03.2019.
Im Erwägungsgrund 14 des EU-Beschlusses wird unter anderem auch die EN ISO 12100 genannt, die damit nicht mehr unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert wäre. Sie müsste dann aber auch im Anhang III des Beschlusses auftauchen; dies tut sie aber nicht. Wir haben damals hinterfragt, ob der redaktionelle Fehler darin lag, dass die EN ISO 12100 im Erwägungsgrund 14 genannt wurde oder dass sie nicht im Anhang III gelistet war.
Uns liegen derweil Informationen unter anderem vom CEN/TC 114 und von der Europäischen Kommission vor, die klarstellen, dass die Nennung der EN ISO 12100 im Erwägungsgrund 14 ein redaktioneller Fehler war. Damit ist und bleibt diese Norm weiterhin unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert.
An dieser Stelle möchte ich mich auch für die zahlreichen Feedbacks bedanken. Wir bleiben auch zukünftig am Ball, wenn es um interessante Themen in Bezug auf harmonisierte Normen nach Maschinenrichtlinie geht.
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