Deutsch

DIN EN ISO 20607: Neue Norm zu Betriebsanleitungen für Maschinen

Inspiration jetzt!

CREATE
DIN EN ISO 20607: Neue Norm zu Betriebsanleitungen für Maschinen

Im Februar 2018 haben die gleichen Gremien, die auch für die hinlänglich bekannte DIN EN ISO 12100 verantwortlich zeichnen, mit dem Anspruch, die Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen zu zentralisieren und zu konkretisieren, mit der DIN EN ISO 20607 eine neue Typ-B-Norm erarbeitet und im Entwurfsstatus veröffentlicht.

So ist es nicht weiter verwunderlich, dass mit diesem Norm-Entwurf die Kriterien der 12100-1 aufgegriffen und angereichert wurden – nicht zuletzt um etliche redaktionstechnische Forderungen. Für Letzteres stand wiederum hauptsächlich die 82079-1 Pate.

Generell ist jedes Regelwerk zu begrüßen, das Forderungen anderer Publikationen konkretisiert, Mythen aus der Welt zu schaffen versucht, echte Hilfestellungen für diejenigen bietet, an die es sich richtet, und somit dazu beiträgt, Benutzerinformationen besser zu machen. Neben all den vorprogrammierten Überschneidungen zu bestehenden Normen- und Richtlinieninhalten wartet der Entwurf aber tatsächlich auch mit einigen willkommenen, gar erfrischenden Inspirationen auf. Von diesen möchte ich 5 näher beleuchten:

Ansatz 1 "praxisnähere Gliederung"

Nicht nur, dass die Norm eine Art Standard-Struktur empfiehlt, was vielerorts dankbar aufgegriffen werden dürfte, sie offeriert innerhalb dieses Gliederungsvorschlags auch zwei, drei inhaltlich interessante Aspekte:

  • „Maschinenübersicht“ suggeriert, dass es im Beschreibungskapitel, das bisher nicht selten zur „Bleiwüste“ oder „Diplomarbeit“ verkam, inhaltlich künftig weniger um die vollumfängliche Lobpreisung der ingenieurstechnischen Meisterleistung gehen soll, als vielmehr darum, bei den Handlungsträgern („übersichtlich“ oder „durch Übersichten“) die Verständnisgrundlagen für die nachfolgenden Handlungskapitel zu legen.
  • Weitere Vorschläge für Hauptkapitel wie „Einstellungen ab Werk“ (frei übersetzt) oder „Überprüfen und Testen“ machen eine begrüßenswerte stärkere Praxis- und Nutzerorientierung deutlich.

Ansatz 2 "tiefergehende Zielgruppenbetrachtung"

Der Normenentwurf erteilt zu allgemeinen Zielgruppenbetrachtungen und der allzu beliebten Praxis, diese uninspiriert als nichtssagendes „Fachpersonal“ zusammenzufassen, erneut eine eindeutige Absage. Stattdessen fordert er die Ausdifferenzierung der Zielgruppen und gibt Umsetzungs­empfehlungen. Zum Beispiel gehen die Ersteller der Norm von minimal 4 Zielgruppen aus und fordern sinnvollerweise zugleich, dass man bei der Charakterisierung derselben auch auf die ihnen anvertrauten Aufgaben eingehen solle.

Ansatz 3 "relevantere Sicherheitsinformationen"

Die Norm ächtet zu allgemeine und zu grundlegende Sicherheitsinformationen: „Allgemeine Aussagen zu Restrisiken müssen vermieden werden“.  Dass dies bei konsequenter Umsetzung in konkreteren Sicherheitshinweisen und -kapiteln resultieren dürfte, die somit eher erhellen als ermüden, kann sich jeder lebhaft vorstellen. Einmal mehr „Daumen hoch“ für die Ersteller!

Ansatz 4 "benutzerfreundlichere Störungsbehebung"

Außerdem interessant: Die Norm empfiehlt eine 5-spaltige Störungsbehebungstabelle. Dieses überaus sinnvolle Plus an Explizitheit und Orientierung dürfte für mehr Klarheit in einem der wichtigsten Kapitel einer Anleitung sorgen.

Ansatz 5 "zeitgemäßere Publikationsmedien"

Last but not least überraschen die Ersteller im Punkt „7 Formen der Veröffentlichung“ durch ihre Ausführungen zum Trend-Thema „Print und/oder elektronische Bereitstellung“, indem sie zwar zuerst auf die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorschriften verweisen (die hier bekanntlich nicht ausreichend konkret regulieren) und einräumen, dass, sofern diese nicht existieren, die Absprache mit dem Kunden ausreiche. Weiter wird dann definiert, dass die Benutzerinformation „in einer oder mehreren der folgenden Formen“ zur Verfügung stehen müsse:

  1. „Print“ oder
  2. „als elektronischer Datenträger, der mit der Maschine bereitgestellt wird“

Auch wenn besagter "elektronischer Datenträger" schon jetzt nicht mehr ganz zeitgemäß ist, stellt die Norm doch Print und elektronische Bereitstellung gleichberechtigt nebeneinander. Das gab es bisher nur bei Medizinprodukten. Wenn wir einmal davon ausgehen, dass in der Kommentierungsphase der "elektronische Datenträger" vielleicht noch um die "digitale Bereitstellung über das Internet" erweitert wird, bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, die Nutzerinformationen punktgenau über Maschinendisplays, PCs oder mobile Endgeräte zur Verfügung zu stellen.

Unabhängig von den beleuchteten Details: Ihre Relevanz wird die neue Norm schon allein aus dem Akzeptanz­vakuum beziehen, das die Grundlagennorm DIN EN 82079-1 hinterließ, indem jene 82079 bis heute weder unter dem Produktsicherheitsgesetz noch unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert ist. Dieses Privileg dürfte der 20607 dagegen recht bald zuteilwerden.

Die Norm repräsentiert bereits jetzt den bisher gesamtheitlichsten Ansatz eines Regelwerks aus diesem Bereich, indem sie sowohl sicherheitstechnische und inhaltliche Anforderungen aus dem Maschinenbau als auch die Redaktionskunst betreffende Anforderungen gleichermaßen berücksichtigt und, das ist zumindest mit dem Fokus einer Maschinenbau-Norm neu, die Redaktionsthemen in nie dagewesener Tiefe beleuchtet. Meines Erachtens wurde, trotz der unbestritten guten Ansätze, eine große Chance vergeben: die relevanten Forderungen aus Maschinenrichtlinie, DIN EN ISO 12100-1, DIN EN 82079-1 und ANSI Z535.6  systematischer auszuwerten, zu konsolidieren, erstmals logisch zu gliedern und leicht verständlich darzubieten. Aber was nicht ist, kann bis zur Vollversion oder Nachfolgeversion ja noch werden.

Bis dahin braucht es weiter Experten, die sämtliche Regelwerke kennen, Grauzonen interpretieren und Schwächen oder Ungereimtheiten durch bessere Lösungen ausmerzen. Denn eines hat sich auch mit Erscheinen dieses Normentwurfs nicht geändert: man darf jederzeit besser sein als die Norm!

 

Carsten Sieber
Autor:
Blog post Carsten Sieber