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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bildet die rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU. Die darin formulierten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz haben somit eine hohe Relevanz für Hersteller von Maschinen und Anlagen.
Damit die richtlinien- und normkonforme Auslegung eines Produkts gelingt, müssen verschiedene Abteilungen wie Vertrieb, Entwicklung, Einkauf, Dokumentation, Service und Produktion optimal zusammenarbeiten.
In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen anschaulich die zentralen Inhalte und Anforderungen der Maschinenrichtlinie und geben konkrete Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung im Unternehmen.
Neue Maschinenverordnung
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Maschinenverordnung (MVO) wird die aktuelle Maschinenrichtlinie ersetzt. Auch wenn die neuen Vorschriften erst ab dem 20. Januar 2027 angewendet werden müssen, sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit den geplanten Änderungen beschäftigen. Damit Sie nichts verpassen, erhalten Sie in unserer Schulung einen kompakten Einstieg in die neue Verordnung und die wichtigsten Neuerungen.
Sie lernen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen kennen und können Ihre Dokumentationspflichten erfüllen.
Das Seminar richtet sich an alle am CE-Prozess im Unternehmen beteiligten Personen. Dazu gehören Geschäftsführer, Konstruktionsleiter, CE-Koordinatoren, Dokumentationsbevollmächtigte und Verantwortliche in Einkauf, Vertrieb und Service.
Preis:
1.600,00 EUR pro Tag zzgl. MwSt. und Reisekosten
Veranstaltungsort:
bei Ihnen im Unternehmen
„Sehr aufgelockert und nett, aber trotzdem gut strukturiert vorgetragen. Zufällig gut, dass die Teilnehmer alle gleich wenig Vorkenntnisse hatten. Darauf ist auch gut eingegangen worden."
Andrea Schliebitz,
Hanseatisches Umwelt-Kontor GmbH
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